Erstgespräch Akupunktur:
Folgetermine Akupunktur:
Kinderakupunktur / Shonishin:
Allgemeine Hinweise:
Die Kosten der Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Sind Sie privat versichert oder verfügen Sie über eine Zusatzversicherung, ist es möglich, dass Sie einen zumindest teilweisen Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenversicherung haben.
Ich weise Sie darauf hin, dass regelmäßig nur die Behandlungskosten erstattet werden, die gem. § 1 Abs. 2 der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung als medizinisch notwendig eingestuft wurden.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Krankenkasse vor Inanspruchnahme meiner Dienste nach der Erstattungsfähigkeit erkundigen.
Das Erstattungsverfahren ist von Ihnen gegenüber Ihrer Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattung oder Nichterstattung Ihrer Krankenkasse hat keinen Einfluss auf mein Honorar. Dieses ist von Ihnen in voller Höhe zu zahlen.